Sie planen die Gründung einer Tochtergesellschaft in Frankreich?
Sie verfügen bereits über gute Kontakte nach Frankreich, haben bereits von Deutschland aus ein Vertriebssystem aufgebaut und wollen nun, durch die Gründung einer Tochtergesellschaft Ihr Frankreichgeschäft weiter ausbauen?
Möchten Sie Ihren französischen Geschäftspartnern die Sicherheit geben, mit einem einheimischen Unternehmen Verträge zu schließen und Barrieren abbauen, die sich durch die Nutzung einer deutschen Adresse ergeben können?
Es gibt viele Gründe sich für die Gründung eines Unternehmens in Frankreich zu entscheiden, wir unterstützen Sie bei diesem Projekt!
Welche Gesellschaftsform ist die Richtige für Sie?
Im Rahmen der Gründung der Gesellschaft, stellt sich vorab die Frage nach der geeigneten Rechtsform. In der Regel kommen drei verschiedene Gesellschaftsformen in Betracht: die „SARL“ (französische GmbH), die „SAS“ (vereinfachte Aktiengesellschaft) oder die „SA“ (klassische Aktiengesellschaft).
Seit vielen Jahren wird in Frankreich die „SAS“ der „SARL“ vorgezogen, da die Gestaltung der Satzung, der Abläufe und der Geschäftsführung weitgehend frei ist, wobei in einer SARL strengere gesetzliche Vorschriften einzuhalten sind. Beide Gesellschaftsformen können mit einem Alleingesellschafter gegründet werden und das Gesellschaftskapital muss jeweils nur mindestens einen Euro betragen. Die klassische Aktiengesellschaft, wird jedoch aufgrund ihres hohen Mindeststammkapitals (37000€) und den strengen Vorgaben an die Gestaltung nur noch selten gewählt.
Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie gern dabei die passende Gesellschaftsform für Ihr Frankreichprojekt zu finden. In einem Orientierungsgespräch arbeiten wir gern heraus, welchen für Ihr Projekt am besten geeignet ist.
Ist eine Gründung schwierig und langwierig? Was benötigen Sie, um eine Gesellschaft in Frankreich zu gründen?
In Frankreich wird für die Abfassung des Gesellschaftsvertrages kein Notar benötigt, woraus weniger Verwaltungsaufwand folgt. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die zweisprachige Abfassung der Statuten, durch einen Experten.
Für den Eintrag ins Handelsregister ist zudem eine Unternehmensadresse im Bezirk dieses Handelsregisters erforderlich. Wenn Sie eine Adresse in Paris benötigen, kann die AHK Frankreich die Domizilierung ihrer Adresse übernehmen.
Das Unternehmen muss des Weiteren über ein Unternehmenskonto verfügen. Hilfestellung in diesem Bereich bietet die AHK ebenfalls in Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedern an.
Wie geht es nach der Gründung weiter?
Beim Abschluss Ihres Geschäftsjahres unterstützt Sie die AHK Frankreich bei allen Formalitäten (Hinterlegung des Jahresabschlusses und Veröffentlichungen). Und da sich im Leben eines Unternehmens jederzeit Änderungen ergeben können, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch bei Änderungen des Geschäftsführers, der Adresse, des Gesellschaftszwecks usw. zur Verfügung und leiten die entsprechenden Änderungen an die französischen Behörden weiter.
Nach der Gründung Ihres Unternehmens begleitet Sie die AHK Frankreich nicht nur im Rahmen Ihrer Buchhaltung und Lohnabrechnung, sondern auch bei der Suche nach Personal.
Das nationale Unternehmensregister (RNE)
Ende 2023 wurde in Frankreich ein Erlass veröffentlicht, der zum einen die im Registre National des Entreprises (Nationale Unternehmensregister) enthaltenden Pflichtangaben konkretisiert und zum anderen zur Aktualisierung der im Register enthaltenen Informationen verpflichtet. Betroffen sind auch deutsche Unternehmen, die über eine französische SIRET Nummer verfügen.