Am 17. November 2025 wurde die Verordnung zur Einführung des EPR-Bereichs für industrielle und gewerbliche Verpackungen im Amtsblatt der französischen Regierung veröffentlicht.
Der Start des Bereichs, eigentlich für den 01.07.2026 vorgesehen, wurde kurzfristig verschoben. Bislang gab es noch keine offizielle Stellungnahme des zuständigen Ministeriums hinsichtlich eines neuen Zeitplans.
Was bedeutet dies konkret für betroffene Unternehmen?
Der Beginn des EPR-Bereichs wurde lediglich nach hinten verschoben, eine Anmeldung bei den zugelassenen Rücknahmesystemen ist aber weiterhin möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass hierdurch der Meldezeitraum für die erste Verpackungsmeldung geändert wird, hierzu wurden jedoch noch keine weiteren Details veröffentlicht.
Welche Verpackungen sind von der neuen EPR für gewerbliche und industrielle Verpackungen betroffen?
Betroffen sind Artikelverpackungen, die für den gewerblichen oder professionellen Nutzer bestimmt sind und bestimmten Größen- und Volumenkriterien unterliegen; sowie Sammel-, Um- und Transportverpackungen, die beim gewerblichen oder industriellen Endnutzer anfallen. Hierzu zählen beispielsweise die weiterverarbeitende Industrie oder gewerbliche Endnutzer wie Bäcker, Krankenhäuser, Schulen, Universitäten, Arztpraxen, etc.
Eine Ausnahme besteht für Verpackungen und Verpackungsabfälle aus der Landwirtschaft sowie für bestimmte Produktverpackungen, die bereits einem anderen EPR-Bereich in Frankreich unterliegen.
Welche Unternehmen gelten als „Inverkehrbringer“ und sind daher für die Meldung von Industrie- und Gewerbeverpackungen verantwortlich?
Hat ein Unternehmen keinen Sitz in Frankreich und verkauft seine Produkte direkt an gewerbliche oder industrielle Endkunden in Frankreich, gilt es in Frankreich als Inverkehrbringer. In diesem Fall muss es sich einem der drei zugelassenen Rücknahmesysteme anschließen und die Verkaufs-, Sammel- und Transportverpackungen melden, die es auf den französischen Markt bringt.
Verkauft ein Unternehmen ohne Sitz in Frankreich seine Produkte hingegen an einen französischen Händler oder Vertriebspartner, liegt die Verantwortung für den Systembeitritt und die Mengenmeldung der auf den Markt gebrachten Verpackungen beim französischen Vertriebspartner.
Verkauft ein französisches Unternehmen seine Produkte an französische Händler oder direkt an gewerbliche oder industrielle Endkunden in Frankreich, ist das französische Unternehmen selbst für den Systembeitritt und die Mengenmeldung der dabei anfallenden Verpackungen verantwortlich.
Wie kann Ihnen die Abteilung Umweltreporting und Compliance der AHK Frankreich behilflich sein?
Die Abteilung Umweltreporting und Compliance der AHK Frankreich unterstützt Unternehmen seit über 30 Jahren bei der Registrierung, Mengenmeldung und Umsetzung ihrer EPR-Pflichten in Frankreich und anderen europäischen Ländern und stellt in Frankreich den Bevollmächtigten für die betroffenen EPR-Bereiche. Neutral und nicht an ein Rücknahmesystem gebunden, ermitteln wir stets die günstigste Lösung für Ihr Unternehmen, sei es bei der Wahl Rücknahmesystem, der Abrechnungsmethode oder der Stellung des Bevollmächtigten.
Als zuverlässiger Partner für umfassende EPR Compliance-Lösungen bieten wir Ihnen nicht nur eine administrative Dienstleistung, sondern eine ganzheitliche Beratung, die auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten ist. Unser Leistungsspektrum reicht vom Consulting, über das Monitoring bis zum Reporting, wobei wir einen besonderen Wert auf eine enge und persönliche Zusammenarbeit legen.
Haben Sie Interesse an einer Vertretung durch die AHK Frankreich, dann kontaktieren Sie uns gerne, um frühzeitig auf Ihre neuen Verpflichtungen für industrielle und gewerbliche Verpackungen vorbereitet zu sein oder buchen Sie eine kostenlose Beratung mit uns.
Abteilung Umweltreporting & Compliance
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