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Bevollmächtigter für Frankreich: Ihr Komplettservice für die EPR-Compliance

Mit dem Gesetz Nr. 2026-602 vom 8. Juli 2026 hat Frankreich die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für nicht in Frankreich ansässige Unternehmen auf sämtliche Bereiche der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ausgeweitet. Die AHK Frankreich übernimmt diese Funktion für Unternehmen mit Sitz in Europa und unterstützt sie bei der rechtskonformen Umsetzung ihrer EPR-Pflichten in Frankreich.

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Im Rahmen unseres umfassenden Vertretungsmandats fungieren wir nicht nur als gesetzlicher Bevollmächtigter, sondern übernehmen auf Wunsch auch die Kommunikation mit den zuständigen Rücknahmesystemen, die Betreuung Ihrer Registrierungen sowie die Erstellung und Einreichung der erforderlichen Mengenmeldungen. So erhalten Sie sämtliche Leistungen aus einer Hand und profitieren von einer zentralen Anlaufstelle für Ihre EPR-Compliance in Frankreich.
 

Alternativ bieten wir die Bevollmächtigtenfunktion auch als eigenständige Dienstleistung an. In diesem Fall übernehmen wir ausschließlich die gesetzlich vorgeschriebene Vertretung, während Sie Registrierungen und Meldungen selbst verwalten. Voraussetzung hierfür ist, dass das jeweilige Rücknahmesystem eine entsprechende Aufgabenteilung zulässt.

 


Hinweis: Unsere Bevollmächtigten-Dienstleistung steht derzeit ausschließlich Unternehmen mit Sitz in Europa zur Verfügung.

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