Diese Verantwortung gilt für Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien. In Deutschland und Österreich sind die Pflichten und Verfahren unterschiedlich.
Wir unterstützen Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und übernehmen die administrative Verwaltung Ihrer Akte, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Kontaktieren Sie uns unter environnement@francoallemand.com, um Ihr Projekt oder Ihre spezifischen Bedürfnisse zu besprechen. Unser Expertenteam entwickelt für Sie eine individuelle Lösung.
Oder fragen Sie hier einen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Kostenvoranschlag an:
Reporting in Deutschland
Haushaltsverpackungen
Wer ist verantwortlich?
- Sie vertreiben direkt an deutsche Haushalte (Onlinehandel), dann sind Sie in der Meldepflicht.
- Sie verkaufen über deutsche Händler, dann sind entweder Sie oder Ihr deutsche Händler in der Meldepflicht.
- Übernehmen weder Sie noch Ihr deutscher Händler die Meldepflicht, ist per Gesetz der Erstinverkehrbringer in der Verantwortung.
Erstinverkehrbringer ist in der Regel, das Unternehmen, das bei Grenzübertritt rechtlich für die verpackten Güter verantwortlich ist (Ausnahme: Handelsmarken). Sie sollten sich daher mit Ihren deutschen Händlern absprechen, um Doppelmeldungen zu vermeiden.
Welche Produkte sind betroffen?
- Es sind Haushalts- und Serviceverpackungen betroffen wie beispielsweise Artikelverpackungen, Muster und Proben, oder Umverpackungen und Transportverpackungen, deren Endabnehmer die deutschen Haushalte und vergleichbare Anfallstellen (Gaststätten, Hotels, Krankenhäuser, landwirtschaftliche Betriebe, etc.) sind.
- Transportverpackungen sind nicht von der Meldepflicht beim dualen System betroffen, müssen aber bei der deutschen Zentralen Stelle für Verpackungsregister (ZSVR) gemeldet werden.
Einwegkunststoffprodukte
Wer ist verantwortlich?
- Sie stellen Einwegkunststoffprodukte her und liefern Ihre Produkte direkt an private oder gewerbliche Nutzer, dann sind Sie seit dem 1. Januar 2024 von dem neuen Einwegkunststofffondsgesetz betroffen.
- Wenn Sie ein ausländischer Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland sind, müssen Sie zwingend einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten beauftragen, um dieser Regelung nachzukommen.
Welche Produkte sind betroffen?
- Es sind Produkte für den direkten Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen, Getränkebehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 Litern, Getränkebecher, leichte Plastiktüten, Feuchttücher, Luftballons und Tabakerzeugnisse betroffen.
Pfand
Wer ist verantwortlich?
- Sie sind Hersteller, Importeur oder Erstinverkehrbringer von Einweg-Getränkeverpackungen, dann fallen Sie unter die Pfandgesetzgebung für Einwegverpackungen.
Welche Produkte sind betroffen?
- Es sind Einweggetränkeverpackungen für den privaten Endverbraucher, Plastikflaschen und Dosen, mit einem Fassungsvermögen von 0,1 bis 3 Litern betroffen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte
Wer ist verantwortlich?
- Sie sind Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE), dann müssen Sie sich vor dem Inverkehrbringen Ihrer Produkte in Deutschland beim Abfallregister für Batterien und Akkumulatoren - Elektro-Altgeräte Register (EAR) - registrieren lassen.
- Wenn Sie Hersteller oder Händler sind und keine Niederlassung in Deutschland haben, müssen Sie einen Bevollmächtigten ernennen, der Ihre Pflichten erfüllt, um dem deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetz zu entsprechen.
Welche Produkte sind betroffen?
- Eine Einordnung von Elektro- und Elektronikgeräten ist gesetzlich vorgeschrieben: Es gibt 9 Arten von Haushaltsgeräten und 8 Arten von gewerblichen Geräten.
Gerätebatterien und Akkumulatoren
Wer ist verantwortlich?
- Sie bringen gewerbsmäßig Batterien und Akkumulatoren oder mit Batterien ausgestattete Produkte auf den deutschen Markt oder vertreiben Batterien, die nicht vom Hersteller registriert wurden, dann müssen Sie sich vor dem Inverkehrbringen Ihrer Batterien und Akkus in Deutschland beim Abfallregister für Batterien und Akkus - Elektro-Altgeräte Register (EAR) - registrieren lassen.
Welche Produkte sind betroffen?
- Es sind Gerätebatterien und Akkumulatoren betroffen wie beispielsweise Knopfzellen oder Alkali Batterien. Unter Gerätebatterien und Akkumulatoren verstecken sich aber auch Bleiakkumulatoren.
Reporting in Österreich
Haushaltsverpackungen
Wer ist verantwortlich?
- Verkaufen Sie direkt an österreichische Haushalte (Online-Handel), dann sind Sie verpflichtet, die Verpackungen bei einer österreichischen Rücknahmesystem zu melden.
- Sie exportieren Ihre Produkte über einen österreichischen Händler nach Österreich, dann ist ihr österreichischer Importeur in der Pflicht Ihre Verpackungen bei einem österreichischen Rücknahmesystem zu melden.
- Ein ausländisches Unternehmen kann jedoch mit seinem österreichischen Vertreiber vereinbaren, dass er sich an seiner Stelle einem Rücknahmesystem anschließt. Ausländische Unternehmen, ohne Sitz in Österreich, müssen einen Bevollmächtigten in Österreich benennen.
Welche Produkte sind betroffen?
- Alle Verkaufs-, Sammel- und Transportverpackungen müssen bei einem Rücknahmesystem gemeldet werden.
- Zudem werden Verpackungen nach ihrem Inhalt in 47 Produktgruppen eingeteilt. Für jede Produktgruppe wird ein Prozentsatz festgelegt, der die Verwendung der Produkte in den Haushalten und im Gewerbe widerspiegelt.
Einwegkunststoffprodukte
Wer ist verantwortlich?
- Sie exportieren Einwegkunststoffprodukte nach Österreich? Dann ist der Hersteller oder der österreichische Importeur verpflichtet, die Verpackungen bei einen österreichischen Rücknahmesystem zu melden.
- Ein ausländischer Hersteller kann jedoch mit seinem österreichischen Händler/Importeur vereinbaren, an deren Stelle einem System beizutreten.
- Ein ausländisches Unternehmen, ohne Niederlassung in Österreich, muss zwingend einen in Österreich ansässigen Bevollmächtigten beauftragen, um dieser Regelung nachzukommen.
Welche Produkte sind betroffen?
- Produkte, die direkt vor Ort oder unterwegs konsumiert werden, kleine Beutel und Verpackungen aus flexibler Kunststofffolie, Getränkebehälter, Feuchttücher, Luftballons, Tabakwaren, Fischereigeräte, sehr leichte Plastiktüten...