- Fiskalbeauftragter für die umsatzsteuerliche und auch für die versicherungssteuerliche Veranlagung von in Frankreich tätigen, jedoch nicht in Frankreich ansässigen Unternehmen,
- Durchführung der Anmeldeformalitäten,
- Vorbereitung/Einreichung der regelmäßigen Umsatzsteuer- und Versicherungserklärungen,
- Kontrolle und Beratung bei Rechnungsstellungen,
- Abgabe von Intrastaterklärungen,
- Rechtsbehelfsverfahren gegenüber den Finanzverwaltungen,
- Erstellung von Fallstudien.