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Reporting Frankreich

Optimieren Sie Ihr Reporting in Frankreich mit unserer umfassenden und zentralen Lösung für Ihre Compliance-Anforderungen.

Environnement France reporting

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler, die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen, einschließlich der Entsorgung. In Frankreich gibt es eine besonders hohe Anzahl an betroffenen Produktkategorien. Wir nehmen Ihnen diese administrative Last ab und übernehmen alle Meldepflichten für Sie – von den Mengenmeldungen bis hin zum Reuse Report und dem Präventionsplan. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir Ihre gesetzlichen Verpflichtungen fristgerecht erfüllen.

EPR-Bereiche Frankreich

Haushaltsverpackungen

Wer ist verantwortlich?

  • Sie vertreiben direkt an französische Haushalte (Onlinehandel)?
    Dann sind Sie in der Meldepflicht.
  • Sie verkaufen über französische Händler?
    Dann sind entweder Sie oder Ihr französischer Händler in der Meldepflicht.
  • Übernehmen weder Sie noch Ihr französischer Händler die Meldepflicht, ist per Gesetz der Erstinverkehrbringer in der Verantwortung. Sie sollten sich daher mit Ihren französischen Händlern absprechen, um Doppelmeldungen zu vermeiden.

 

Welche Produkte sind betroffen?

Es sind Haushalts- und Serviceverpackungen betroffen wie beispielsweise Artikelverpackungen, Muster und Proben, oder Umverpackungen und Transportverpackungen, deren Endabnehmer die deutschen Haushalte sind. Unter Haushaltsverpackungen verstecken sich aber auch sogenannte “gemischte Lebensmittelverpackungen“, die im Gastronomiebereich anfallen und aufgrund ihres Gewichts oder Volumens den Haushaltsverpackungen zugeordnet werden.

Lebensmittelverpackungen für Gastronomie

Wer ist verantwortlich?

  • Sie vertreiben direkt an französische Endabnehmer (Onlinehandel)? 
    Dann sind Sie in der Meldepflicht.
  • Sie verkaufen über französischen Händler?
    Dann sind entweder Sie oder Ihr französischer Händler in der Meldepflicht.
  • Übernehmen weder Sie noch Ihr französischer Händler die Meldepflicht, ist per Gesetz der Erstinverkehrbringer in der Verantwortung. Sie sollten sich daher mit Ihren französischen Händlern absprechen, um Doppelmeldungen zu vermeiden.


Welche Produkte sind betroffen?

Es sind Lebensmittelverpackungen für die Gastronomie betroffen, wie beispielsweise eine Verpackung für Mehl mit einem Füllgewicht von mehr als 5 Kg, Konserven mit einem Füllgewicht von mehr als 2 Kilogramm oder Bier in Behältern von mehr als 9 Litern.

Druckerzeugnisse

Wer ist verantwortlich?

  • Sie vertreiben direkt an französische Endabnehmer (Onlinehandel)? 
    Dann sind Sie in der Meldepflicht.
  • Sie verkaufen über französischen Händler?
    Dann ist Ihr französischer Händler in der Meldepflicht.
  • Sie möchten die Verantwortung für Ihren französischen Händler übernehmen?
    Das ist möglich. Sie sollten sich lediglich mit Ihren französischen Händlern absprechen, um Doppelmeldungen zu vermeiden 
     

Welche Produkte sind betroffen?

Es sind Druckerzeugnisse mit einem Flächengewicht von 224gr/m2 betroffen wie beispielsweise Gebrauchsanweisungen, Aufbauanleitungen oder Flyer. Unter Druckerzeugnissen verstecken sich aber auch Tapeten.

Elektro- und Elektronikaltgeräte

Wer ist verantwortlich?

  • Sie vertreiben direkt an französische Endabnehmer (Onlinehandel)? 
    Dann sind Sie in der Meldepflicht.
  • Sie verkaufen über französischen Händler? 
    Dann ist Ihr französischer Händler in der Meldepflicht.
  • Sie möchten die Verantwortung für Ihren französischen Händler übernehmen? Das ist mittels der Stellung eines in Frankreich ansässigen Bevollmächtigten möglich.


Welche Produkte sind betroffen?

Es sind Elektro- und Elektronikgeräte betroffen wie beispielsweise Kühlschränke, Mikrowellen, Fernseher, Drucker, Lampen, Solarpanelen. Unter Elektro- und Elektronikgeräte verstecken sich aber auch Kabel, elektrische Fortbewegungsmittel wie elektrische Fahrräder, Roller oder Skateboards.

Gerätebatterien und Akkumulatoren

Wer ist verantwortlich?

  • Sie vertreiben direkt an französische Endabnehmer (Onlinehandel)? 
    Dann sind Sie in der Meldepflicht.
  • Sie verkaufen über französischen Händler? 
    Dann ist Ihr französischer Händler in der Meldepflicht.
  • Sie möchten die Verantwortung für Ihren französischen Händler übernehmen? Das ist mittels der Stellung eines in Frankreich ansässigen Bevollmächtigten möglich.
     

Welche Produkte sind betroffen?

Es sind Gerätebatterien und Akkumulatoren betroffen wie beispielsweise Knopfzellen oder Alkali Batterien. Unter Gerätebatterien und Akkumulatoren verstecken sich aber auch Bleiakkumulatoren.

Bekleidung, Schuhe und Textilien

Wer ist verantwortlich?

  • Sie vertreiben direkt an französische Haushalte (Onlinehandel), dann sind Sie in der Meldepflicht.
  • Sie verkaufen über französischen Händler, dann ist Ihr französischer Händler in der Meldepflicht.
  • Sie möchten die Verantwortung für Ihren französischen Händler übernehmen, das ist leider nicht möglich.


Welche Produkte sind betroffen?

Es sind Bekleidung, Schuhe und Haushaltstextilien betroffen wie beispielsweise Hosen, Stiefel, Bettwäsche. Unter Bekleidung, Schuhe, Textilien verstecken sich aber auch Badvorleger und Sportschuhe, die im Alltag getragen werden können.

Möbel und textile Dekorationselemente

Wer ist verantwortlich?

  • Sie vertreiben direkt an französische Endabnehmer (Onlinehandel)? Dann sind Sie in der Meldepflicht.
  • Sie verkaufen über französischen Händler? Dann ist Ihr französischer Händler in der Meldepflicht.
  • Sie möchten die Verantwortung für Ihren französischen Händler übernehmen? Das ist mittels der Stellung eines in Frankreich ansässigen Bevollmächtigten möglich.
     

Welche Produkte sind betroffen?

Es sind Möbel und textile Dekorationselemente betroffen, wie beispielsweise Tische, Betten, Teppiche, Vorhänge, Gardinen und deren Zubehör. Unter Möbel und textilen Dekorationselementen verstecken sich aber auch Bügelbretter, Schlafsäcke, Kratzbäume oder Mülleimer.

Spielzeuge

Wer ist verantwortlich?

  • Sie vertreiben direkt an französische Endabnehmer (Onlinehandel)? Dann sind Sie in der Meldepflicht.
  • Sie verkaufen über französischen Händler? Dann ist Ihr französischer Händler in der Meldepflicht.
  • Sie möchten die Verantwortung für Ihren französischen Händler übernehmen? Das ist mittels der Stellung eines in Frankreich ansässigen Bevollmächtigten möglich.
     

Welche Produkte sind betroffen?

Es sind Spielzeuge betroffen wie beispielsweise Gesellschaftsspiele, Puzzle, Plüschtiere und Baukästen. Unter Spielzeugen verstecken sich aber auch Schaukeln, Rutschen oder andere Spielgeräte für den Garten.

Sport- und Freizeitartikel

Wer ist verantwortlich?

  • Sie vertreiben direkt an französische Endabnehmer (Onlinehandel)? Dann sind Sie in der Meldepflicht.
  • Sie verkaufen über französischen Händler? Dann ist Ihr französischer Händler in der Meldepflicht.
  • Sie möchten die Verantwortung für Ihren französischen Händler übernehmen? Das ist mittels der Stellung eines in Frankreich ansässigen Bevollmächtigten möglich.


Welche Produkte sind betroffen?

Es sind Sport- und Freizeitartikel betroffen wie beispielsweise Fahrräder, Skateboards, Reitsportartikel und Tennisschläger. Unter Sport- und Freizeitartikel verstecken sich aber auch Zelte, Trampoline oder Jagdsportartikel.

Heimwerker- und Gartenartikel

Wer ist verantwortlich?

  • Sie vertreiben direkt an französische Endabnehmer (Onlinehandel)? Dann sind Sie in der Meldepflicht.
  • Sie verkaufen über französischen Händler? Dann ist Ihr französischer Händler in der Meldepflicht.
  • Sie möchten die Verantwortung für Ihren französischen Händler übernehmen? Das ist mittels der Stellung eines in Frankreich ansässigen Bevollmächtigten möglich.
     

Welche Produkte sind betroffen?

Es sind Heimwerker- und Gartenartikel betroffen wie beispielsweise Gartenschläuche, Rasenmäher mit Verbrennungsmotor, Werkzeuge oder Pinsel. Unter Heimwerker- und Gartenartikeln verstecken sich aber auch Blumentöpfe, Hochbeete oder freistehende Briefkästen.

Behältnisse und Inhalte von chemischen Produkten

Wer ist verantwortlich?

  • Sie vertreiben direkt an französische Endabnehmer (Onlinehandel)? Dann sind Sie in der Meldepflicht.
  • Sie verkaufen über französischen Händler? Dann ist Ihr französischer Händler in der Meldepflicht.
  • Sie möchten die Verantwortung für Ihren französischen Händler übernehmen? Das ist mittels der Stellung eines in Frankreich ansässigen Bevollmächtigten möglich.
     

Welche Produkte sind betroffen?

Es sind Behältnisse und Inhalte von chemischen Produkten betroffen wie beispielsweise Farben und Lacke, Kleber, Abflussreiniger oder Imprägniermittel. Unter Behältnisse und Inhalte von chemischen Produkten verstecken sich aber auch Autoglanzpflegeprodukte, Rostschutzmittel oder Desinfektionsmittel für Schwimmbecken.

Produkte und Materialien für das Bauwesen

Wer ist verantwortlich?

  • Sie vertreiben direkt an französische Endabnehmer (Onlinehandel)? Dann sind Sie in der Meldepflicht.
  • Sie verkaufen über französischen Händler? Dann ist Ihr französischer Händler in der Meldepflicht.
  • Sie möchten die Verantwortung für Ihren französischen Händler übernehmen? Das ist mittels der Stellung eines in Frankreich ansässigen Bevollmächtigten möglich.
     

Welche Produkte sind betroffen?

Es sind Produkte und Materialien betroffen wie beispielsweise Beton, Granit, Keramik, Boden- und Wandverkleidungen, Waschbecken oder Türen. Unter Produkten und Materialien für das Bauwesen verstecken sich aber auch Schrauben, Rohre oder festverbaute Schwimmbecken.

Öle und Schmiermittel

Wer ist verantwortlich?

  • Sie vertreiben direkt an französische Endabnehmer (Onlinehandel)? Dann sind Sie in der Meldepflicht.
  • Sie verkaufen über französischen Händler? Dann ist Ihr französischer Händler in der Meldepflicht.
  • Sie möchten die Verantwortung für Ihren französischen Händler übernehmen? Das ist leider nicht möglich.


Welche Produkte sind betroffen?

Es sind Öle und Schmiermittel betroffen wie beispielsweise Motoröle, Rostlöser, Auto- oder Industriefette. Unter Öle und Schmiermittel verstecken sich aber auch Wärmeträgerflüssigkeiten und Elektroöle.

Einwegsanitärtextilien

Wer ist verantwortlich?

  • Sie vertreiben direkt an französische Endabnehmer (Onlinehandel)? Dann sind Sie in der Meldepflicht.
  • Sie verkaufen über französischen Händler? Dann ist Ihr französischer Händler in der Meldepflicht.
  • Sie möchten die Verantwortung für Ihren französischen Händler übernehmen? Das ist leider nicht möglich.


Welche Produkte sind betroffen?

Es sind alle Hygienetücher, ob feucht oder trocken, betroffen wie beispielsweise Abschmink-, Haushaltsreinigungs- und Staubwichtücher. Betroffene Einwegsanitärtextilien sind von der EPR betroffen unabhängig davon, ob es sich bei den Endabnehmern um private Haushalte oder professionelle Nutzer handelt.

Gewerbliche Verpackungen (vorgesehen für 2026)

Wer ist verantwortlich?

  • Weder die Verantwortlichen noch die zugelassenen Rücknahmesysteme oder die gesetzliche Grundlage sind bisher festgelegt.

 

Welche Produkte sind betroffen?
Es sind gewerbliche Verpackungen betroffen wie beispielsweise Fässer, Kartons, Paletten und Kunststoffkisten.

Wir Begleiten sie gerne bei Ihrer Einhaltung alle Ihrer EPR-Verpflichtungen in Frankreich. Fragen Sie hier einen unverbindlichen Kostenforanschlag an:

Sonstige Verpflichtungen

EPR-Registrierungsnummer

Die EPR-Registrierungsnummer dient als Nachweis, dass Unternehmen bei einem Rücknahmesystem angemeldet sind und ihren Verpflichtungen, die aus der Erweiterten Herstellerverantwortung resultieren, nachkommen.

 

Wer benötigt eine EPR-Registrierungsnummer?

Jedes Unternehmen, das Verpackungen und/oder Produkte herstellt, importiert oder auf den französischen Markt bringt, die in Frankreich einer Erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen.

Je nach Bestimmungen des EPR-Bereichs, kann es sich dabei um ein ausländisches Unternehmen handeln, das seine Produkte an einen französischen Vertreiber liefert, oder um ein französisches Unternehmen, das seine Produkte auf dem französischen Markt vertreibt. Unternehmen, die ihre Produkte mittels Direktvertriebes an die Endabnehmer in Frankreich vertreiben sind in jedem Fall betroffen.

 

Wie bekommt man eine EPR-Registrierungsnummer?

Durch den Beitritt zu einem französischen Rücknahmesystem wird die entsprechende EPR-Registrierungsnummern vergeben. Unternehmen, die von mehreren EPR-Bereichen betroffen sind, müssen pro EPR-Bereich einem Rücknahmesystem beitreten.

Triman Kennzeichnung

In Frankreich besteht eine verpflichtende Kennzeichnung mit dem Triman für Produkte und Produktverpackungen, die für die Haushalte bestimmt sind und einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegen.

Präventionsplan

Unternehmen, die Mitglieder eines französischen Rücknahmesystems sind, sind verpflichtet einen Präventionsplan zu erstellen. Ziel ist es die Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen zu reduzieren, die Verwendung von recyceltem Material zu erhöhen und die Recyclingfähigkeit von Produkten, die in Frankreich verwertet werden, zu verbessern.

Reuse Report

Beim Reuse Report handelt es sich um eine Meldung, in der der Anteil an wiederverwendeten Mehrwegverpackungen erfasst wird.  Diese Verpflichtung betrifft alle Unternehmen, die mehr als 10 000 verpackte Verkaufseinheiten pro Jahr für Haushalt, Gastronomie, Industrie und Gewerbe auf den Markt bringen.

Ausweis der Umweltqualitäten und -merkmale

Der Ausweis Umweltqualitäten und Umweltmerkmale gilt für abfallerzeugende Produkte und Produktverpackungen, die für die Haushalte bestimmt sind und einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegen. Diese Verpflichtung betrifft Unternehmen, die die gesetzlich festgelegten Umsatz- und Absatzschwellenwerte überschreiten und wird von 2023 bis 2025 schrittweise umgesetzt.

Reparaturfähigkeitsindex für bestimmte EEE

Die Ausweispflicht mit dem Reparaturfähigkeitsindex Waschmaschinen, Spülmaschinen, Staubsauer, Hochdruckreiniger, elektrische Rasenmäher, Smartphones, Tablets, Laptops und Fernseher. Ziel des Reparaturfähigkeitsindex ist es, das Bewusstsein der Verbraucher für die Reparaturfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten beim Kauf eines Produkts zu stärken.

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