Neuigkeiten auf dem österreichischen Verpackungsmarkt

01.07.2022

Das neue österreichische Abfallwirtschaftsgesetz ("AWG-Novelle") trat am 15.12.2021 in Kraft. Die Novelle der österreichischen Verpackungsverordnung ("VVO-Novelle") folgte ebenfalls und wurde am 29.12.2021 veröffentlicht.

Die wichtigsten Neuerungen, die durch die neue AWG-Novelle eingeführt wurden, sind wie folgt:

  • Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für gewisse Einwegkunststoffprodukte: Becher, Tabakwaren, Feuchttücher und Frauenhygieneprodukte.
     
  • Das Verbot des Inverkehrbringens von unter anderem folgenden Einwegkunststoffprodukten: Wattestäbchen, Besteck, Teller, Strohhalme, Rührstäbchen, Ballonstäbe, Getränkebehälter und Becher aus expandiertem Polystyrol.
     
  • Die Einführung von Maßnahmen zur Verringerung der Anzahl der in Verkehr gebrachten Einwegkunststoff-Verpackungen mit dem Ziel, diese Verpackungen bis 2025 um 20% zu reduzieren, und den Einsatz von wiederverwendbaren Verpackungen, insbesondere für Getränke zu fördern.
     
  • Ab 2025 wird für Einwegplastikflaschen und Getränkedosen Pfand erhoben. Glasflaschen sowie Getränkeverbundkartons sind nicht betroffen.

Dieses Gesetz ist abrufbar unter: AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket

Nachfolgend finden Sie auch einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen, die durch die VVO-Novelle eingeführt wurden:

  • Ab den 01. Januar 2023 gilt die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Verpackungen auf den österreichischen Markt bringen.
    Auch der Versandhandel ist davon betroffen.
    Wenn das ausländische Unternehmen die Verpflichtung jedoch weiterhin für seinen Händler übernehmen möchte, bleibt dies möglich, dafür muss dieser einen Bevollmächtigten benennen.
     
  • Einführung der folgenden Ziele zur Umsetzung der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie: Ab dem 3. Juli 2024 müssen Einweg-Getränkebehälter aus Kunststoff einen am Behälter befestigten Verschluss und Deckel enthalten und Einweg-Getränkeflaschen aus PET müssen zu mindestens 25% aus recyceltem Kunststoff bestehen. Ab 2030 wird die Quote auf 30% erhöht und gilt für alle Einweg-Kunststoff-Flaschen.
     
  • Ab dem 1. Januar 2030 dürfen in Österreich nur noch Verpackungen aus wiederverwendbarem oder recycelbarem Kunststoff in Verkehr gebracht werden.

Den Gesetzestext finden Sie unter: Verpackungsverordnungs-Novelle 2021