Verbrauchssteuer

Der Verkauf von Waren übers Internet betrifft zunehmend den Handel mit Alkohol und alkoholischen Getränken. Aus diesem Grund wurden für den Verkauf verbrauchssteuerpflichtiger Waren durch einen Gewerbetreibenden an eine Privatperson im Fernabsatz besondere Vorschriften geschaffen. Als akkreditierter Fiskalvertreter begleitet die AHK Frankreich deutsche Unternehmen, die ihre Produkte übers Internet an private Abnehmer in Frankreich verkaufen bei allen wesentlichen Erklärungs- und Meldepflichten.

Welche Erklärungen sind für den Verkauf von Alkohol und alkoholhaltigen Getränken an Privatpersonen erforderlich?

Zum einen unterliegt der Verkauf der Umsatzsteuer. Diese beträgt für Alkohol 20%.

Zum anderen sind aufgrund der zusätzlichen Risiken, die der übermäßige Konsum von Alkohol mit sich bringt, auch Verbrauchssteuern und gegebenenfalls Sozialabgaben zu zahlen.

Des Weiteren sind Unternehmen zur Rücknahme und Wiederverwertung ihrer Verpackungen verpflichtet und müssen die entsprechenden in Frankreich
geltenden Regelungen beachten.

Weitere Informationen zu Verpackungen

Als akkreditierter Fiskalvertreter begleitet die AHK Frankreich deutsche Unternehmen

Für die Abgabe der Verbrauchssteuererklärung besteht in Frankreich die Verpflichtung, einen vom Zoll akkreditierten Fiskalvertreter zu bestellen.

Die AHK Frankreich verfügt über eine solche Akkreditierung und übernimmt auch alle weiteren benötigten Erklärungen für Sie.

Das Rundumpacket der AHK Frankreich umfasst:

  • einen deutschsprachigen, kompetenten Ansprechpartner für alle Fragen zur Verbrauchssteuer
  • Verwendung der Bürgschaft der AHK Frankreich bei der französischen Zollbehörde
  • eine Vorlage für das Handelsdokument, das jeder Lieferung beiliegen muss
  • monatliche Übermittlung der Verbrauchsteuererklärung
  • Abführung der Verbrauchssteuer in Ihrem Namen
  • Hilfestellung bei der Buchführung der verbrauchssteuerpflichtigen Warenlieferungen
  • Unterstützung bei der französischen Zollbehörde während einer Steuerprüfung