Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz (GwG-Ident)

Im Rahmen der Eröffnung eines Kontos bei einem Kreditinstitut in Deutschland, aber auch z.B. bei Änderungen der Verfügungsberechtigten, ist gesetzlich eine Identifikation sowie Überprüfung der Legitimation vorgeschrieben. Grundlage ist das deutsche Geldwäschegesetz (GwG), das eine Prüfung der Identität natürlicher und juristischer Personen vorsieht, die ein Konto in Deutschland eröffnen möchten.

Die AHK Frankreich ist nach dem Geldwäschegesetz berechtigt, diese Identitätsprüfung für Kreditinstitute mit Sitz in Deutschland vorzunehmen.

Unsere Leistungen für Sie sind:

  • GwG-Identifizierung Ihrer Person bzw. des/der Vertretungsberechtigten Ihres Unternehmens sowie Legitimation
  • Übermittlung der Unterlagen und Versand von Kopien der benötigten Dokumente an das betreffende Kreditinstitut in Deutschland

 Wichtige Hinweise:

  • Aufgrund der spezifischen Anforderungen jeder Bank ist eine vorherige Terminabsprache notwendig
  • Die Kosten der GwG-Identifizierung und der Legitimationsprüfung werden in der Regel von dem deutschen Kreditinstitut übernommen. Bitte informieren Sie sich im Voraus bei der gewählten Bank über die genauen Konditionen.