Neue EPR-Meldepflichten in Frankreich: Spielzeug, Sportartikel sowie Garten- & Heimwerkartikel unterliegen demnächst einer separaten Meldepflicht

21.04.2022

Das französische Gesetz sieht ab 2022 neue EPR-Meldepflichten für Spielzeuge, Sportartikel sowie Garten- & Heimwerkartikel vor. In diesem Artikel gehen wir darauf ein, was „EPR“ eigentlich bedeutet und welche Folgen die Einführung dieser neuen Meldepflichten für Lieferungen nach Frankreich haben könnte.

EPR – Das Prinzip der Erweiterten Herstellerverantwortung

„EPR“ steht im Englischen für „Extended Producer Responsibility“ und wird auch im Deutschen häufig als Abkürzung für das Prinzip der Erweiterten Herstellerverantwortung genutzt. Die erweiterte Herstellerverantwortung bezeichnet ein System, in dem Produkthersteller oder Händler die finanzielle und organisatorische Verantwortung für Entsorgung oder Recycling der von ihnen produzierten oder verkauften Erzeugnisse tragen. Neben der Verpackungslizenzierung sind in den europäischen Ländern EPR-Meldepflichten für Elektrogeräte (WEEE) und Batterien weit verbreitet. Vor allem Onlinehändler sind in der Regel von diesen Pflichten betroffen und müssen deshalb umfangreiche Meldungen für ihre Haushaltsverpackungen sowie betroffene Produkte wie Elektrogeräte oder Batterien erstellen.

Frankreich –Land der EPR-Meldepflichten                        

Neben den bereits erwähnten „klassischen“ Meldeverfahren unterliegen in Frankreich weitere Bereiche einer Erweiterten Herstellerverantwortung, wie zum Beispiel Textilien, Druckerzeugnisse und Möbel. Frankreich verzeichnet aktuell 12 EPR-Meldeverfahren und zählt somit zu den Ländern mit den meisten Produktbereichen, die einer Erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen können. Diese Liste wird Frankreich sicherlich auch zukünftig weiterhin anführen, denn das im Jahr 2020 eingeführte Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht weitere Bereiche vor, die zukünftig von einer EPR-Meldepflicht betroffen sein sollen.

Neue EPR-Meldepflichten ab 2022

Bereits in diesem Jahr schon sollen drei neue EPR-Bereiche für Spielzeuge, Sportartikel sowie Garten- & Heimwerkartikel eingeführt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen, ähnlich wie bei der Lizenzierung von Haushaltsverpackungen, zukünftig auch Spielzeuge, Sportartikel sowie Garten- & Heimwerkartikel in Frankreich melden müssen.

Um die genannten Waren rechtskonform auf den französischen Markt bringen zu können, wird es auch für die neuen Bereiche wieder die Möglichkeit geben, einem der sogenannten Herstellerzusammenschlüsse beizutreten.

Kennzeichnungspflicht mit dem Triman:

Durch die Einführung der neuen EPR Meldeverfahren könnten die davon betroffenen Produkte der Kennzeichnungspflicht mit dem Triman unterliegen. Dies wird vor allem Spielzeuge, Sportartikel sowie Garten- & Heimwerkartikel betreffen, die für den französischen Haushalt bestimmt sind. Hier gilt abzuwarten, bis die Herstellerzusammenschlüsse die Kennzeichnungen mit dem Triman für die jeweiligen Bereiche veröffentlichen.

EPR-Registrierungsnummer - „identifiant unqiue“:

Nach Beitritt zu einem Herstellerzusammenschluss wird voraussichtlich auch für diese Bereiche eine EPR-Registrierungsnummer vergeben, welche auch als „Unique Identification Number (UIN)“ in Englisch oder als „identifiant unique“ in Französisch bekannt ist. Diese Nummer muss häufig bei Verkäufen über Onlineplattformen angegeben und dazu auf der Homepage sowie in einem Vertragsdokument ausgewiesen werden.

Sie liefern Produkte nach Frankreich, die von den neuen EPR Meldepflichten betroffen sein könnten, was ist nun zu tun?

Wenn Sie Spielzeug, Sportartikel oder Garten- & Heimwerkartikel nach Frankreich verkaufen, könnten Sie von den neuen Meldepflichten betroffen sein, vor allem wenn Sie Ihre Produkte über den Onlinehandel vertreiben. Da die Herstellerzusammenschlüsse teilweise noch nicht feststehen gilt hier noch abzuwarten, bis diese Ihre Zulassung erhalten und die Details zu den betroffenen Produkten und Beitrittsverfahren veröffentlichen.

Unsere Experten recherchieren aktuell die wichtigsten Informationen zum Thema mit dem Ziel, die neuen Meldeverfahren in unserer umfangreichen Broschüre zu den frankreichspezifischen Meldeverfahren zu ergänzen. Sie können die Broschüre unter diesem Link kostenlos bestellen. Die aktualisierte Version wird voraussichtlich ab Ende Mai zur Verfügung stehen.

Die AHK Frankreich – Ihr Partner für Umwelt-Compliance und Reporting:

Die AHK Frankreich steht Ihnen auch für die neuen Meldeverfahren als Partner für EPR Compliance und Reporting zur Seite! Sobald die Details und Abrechnungsmöglichkeiten feststehen können wir auch hier Ihre administrative Verwaltung übernehmen.

-Zentralisieren Sie die Meldeverfahren und beauftragen Sie die AHK Frankreich als Ihren einzigen Ansprechpartner zur Erfüllung Ihrer EPR-Pflichten in Frankreich

-Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft - wir übernehmen die administrative Verwaltung. Stets auf der Suche nach der günstigsten Lösung für Ihr Unternehmen.

Die AHK Frankreich verfügt über eine umfassende Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung. Sie unterstützt Unternehmen als neutraler Partner bei ihren Verpflichtungen in Frankreich und bietet ein vollständiges, europaweites Angebot zum Thema Entsorgung mit Dienstleistungen u.a. im Verpackungs-, Elektro- sowie im Batteriebereich an. Das Leistungsspektrum reicht von der Analyse und Auswahl geeigneter länderspezifischer Lizenzierungs- und Rücknahmesysteme über das Vertragsmanagement bis zum Reporting.