AHK Frankreich
Umwelt & Recycling

Neue EPR-Meldepflichten ab 2022 in Frankreich: Spielzeuge, Sport- & Freizeitartikel und Heimwerker- & Gartenartikel

23.09.2022

„EPR“ steht im Englischen für „Extended Producer Responsibility“ und wird auch im Deutschen häufig als Abkürzung für das Prinzip der Erweiterten Herstellerverantwortung genutzt. Die erweiterte Herstellerverantwortung bezeichnet ein System, in dem Produkthersteller oder Händler die finanzielle und organisatorische Verantwortung für Entsorgung oder Recycling der von ihnen produzierten oder verkauften Erzeugnisse tragen. Neben der Verpackungslizenzierung sind in den europäischen Ländern EPR-Meldepflichten für Elektrogeräte (WEEE) und Batterien weit verbreitet. Vor allem Onlinehändler sind in der Regel von diesen Pflichten betroffen und müssen deshalb umfangreiche Meldungen für ihre Haushaltsverpackungen sowie betroffene Produkte wie Elektrogeräte oder Batterien erstellen.

Frankreich –Land der EPR-Meldepflichten
Neben den bereits erwähnten „klassischen“ Meldeverfahren unterliegen in Frankreich weitere Bereiche einer Erweiterten Herstellerverantwortung, wie zum Beispiel Textilien, Druckerzeugnisse und Möbel. Frankreich verzeichnet aktuell 12 EPR-Meldeverfahren und zählt somit zu den Ländern mit den meisten Produktbereichen, die einer Erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen können. Diese Liste wird Frankreich sicherlich auch zukünftig anführen, denn das im Jahr 2020 eingeführte Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht weitere Bereiche vor, die zukünftig von einer EPR-Meldepflicht betroffen sein sollen.

Neue EPR-Meldepflichten ab 2022
In diesem Jahr sind drei neue EPR-Bereiche für Spielzeuge, Sportartikel sowie Heimwerker- & Gartenartikel eingeführt worden. In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen, ähnlich wie bei der Lizenzierung von Haushaltsverpackungen, nun auch Spielzeuge, Sportartikel sowie Heimwerker- & Gartenartikel in Frankreich melden müssen.

Um die genannten Waren rechtskonform auf den französischen Markt bringen zu können, ist nun der Beitritt zu einem der sogenannten Herstellerzusammenschlüsse möglich.

Wer ist von der Rücknahmepflicht betroffen?
Bei allen drei neuen Meldeverfahren sind ausländische Unternehmen nur im Fall von Direktvertrieb beispielswiese via Onlinehandel an die französischen Haushalte verpflichtet, einem Herstellerzusammenschluss beizutreten und ihre auf den französischen Markt gebrachten Produkte entsprechend zurückzunehmen und zu entsorgen. Bei Lieferungen an französische Vertreiber oder Händler stehen in der Regel die französischen Vertreiber bzw. Hänlder in der Pflicht, einem Herstellerzusammenschluss beizutreten und für die Rücknahme und Entsorgung der auf dem Markt gebrachten Produkte Sorge zu tragen.

Welche Herstellerzusammenschlüsse sind zugelassen?
Die Herstellerzusammenschlüsse, die für die neuen Meldeverfahren zugelassen wurden, sind bereits von anderen Meldeverfahren bekannt. So wurde der Herstellerzusammenschluss écomobilier, der bereits die Zulassung für den Bereich Möbel- und Möbelelemente erhielt, auch für den Bereich Spielzeug und Heimwerker- & Gartenartikel zugelassen. EcoLogic, zugelassener Herstellerzusammenschluss für den Bereich Elektro- und Elektronikaltgeräte, erhielt nun auch die Zulassung für den Bereich Sport und Freizeitartikel sowie für den Bereich Heimwerker- & Gartenartikel. Der Herstellerzusammenschluss EcoDDS ist nun neben dem Bereich Haushaltsabfälle chemischer Produkte auch für den Bereich Heimwerker- & Gartenartikel zugelassen.

Welche Produkte sind betroffen?
Zu den Spielzeugen gehören Produkte wie Gesellschaftsspiele, Spielgeräte für den Außenbereich oder Plüschtiere. Als Sport- und Freizeitartikel werden beispielsweise Fahrräder, Angelausrüstung oder Skier definiert. Unter die Heimwerker- & Gartenartikel fallen Produkte wie Werkzeugkoffer, Hochbeete oder Rasenmäher.

Ausgeschlossen sind Produkte, die bereits einem anderen Bereich der Erweiterten Herstellerverantwortung in Frankreich unterliegen oder deren Nutzung ausschließlich zu professionellen Zwecken erfolgt. So wäre beispielsweise ein Spielzeugauto mit integrierter Elektronik dem Bereich der Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) zuzuordnen.

Sie sind betroffen, was ist nun zu tun?
Die AHK Frankreich verfügt über eine umfassende Expertise im Bereich der Erweiterten Herstellerverantwortung. Sie unterstützt Unternehmen als neutraler Partner bei der Erfüllung ihrer Rücknahmepflichten für die unterschiedlichen Meldeverfahren in Frankreich. Zudem bietet sie ein vollständiges, europaweites Angebot zum Thema Entsorgung mit Dienstleistungen unter anderem im Verpackungs-, Elektro- sowie im Batteriebereich an.

Die AHK Frankreich steht Ihnen auch für die neuen Meldeverfahren als kompetenter Partner für EPR-Compliance und -Reporting zur Seite! Gerne übernehmen wir für Sie die administrative Verwaltung: Zentralisieren Sie die Meldeverfahren und beauftragen Sie die AHK Frankreich als Ihren einzigen Ansprechpartner zur Erfüllung Ihrer EPR-Pflichten in Frankreich!

Kostenvoranschlag anfragen

Wenn Sie noch detailliertere Informationen zu den neuen Meldeverfahren benötigen, empfehlen wir Ihnen ebenfalls, sich unsere umfangreiche Broschüre zu den frankreichspezifischen Meldeverfahren durchzulesen.

Sie können die Broschüre hier kostenlos bestellen.

Sollten Sie Spielzeug, Sport- und Freizeitartikel oder Heimwerker- & Gartenartikel in Frankreich verkaufen, sind Sie möglicherweise von einer der drei neuen Meldepflichten betroffen.

Sie wissen nicht, ob sie von der neuen Meldepflicht betroffen sind? Dann ist unser Compliance-Check das Richtige für Sie! Buchen Sie unter folgendem Link ein einstündiges Beratungsgespräch mit uns und wir beantworten Ihnen, ob Sie von einer Rücknahmepflicht in Frankreich betroffen sind:

EPR Frankreich – Compliance-Check