„EPR“ steht im Englischen für „Extended Producer Responsibility“ und wird auch im Deutschen häufig als Abkürzung für das Prinzip der Erweiterten Herstellerverantwortung genutzt. Die erweiterte Herstellerverantwortung bezeichnet ein System, in dem Produkthersteller oder Händler die finanzielle und organisatorische Verantwortung für Entsorgung oder Recycling der von ihnen produzierten oder verkauften Erzeugnisse tragen. Neben der Verpackungslizenzierung sind in den europäischen Ländern EPR-Meldepflichten für Elektrogeräte (WEEE) und Batterien weit verbreitet. Vor allem Onlinehändler sind in der Regel von diesen Pflichten betroffen und müssen deshalb umfangreiche Meldungen für ihre Haushaltsverpackungen sowie betroffene Produkte wie Elektrogeräte oder Batterien erstellen.
Frankreich –Land der EPR-Meldepflichten Neue EPR-Meldepflichten ab 2022 Um die genannten Waren rechtskonform auf den französischen Markt bringen zu können, ist nun der Beitritt zu einem der sogenannten Herstellerzusammenschlüsse möglich. Wer ist von der Rücknahmepflicht betroffen? Welche Herstellerzusammenschlüsse sind zugelassen? Welche Produkte sind betroffen? Ausgeschlossen sind Produkte, die bereits einem anderen Bereich der Erweiterten Herstellerverantwortung in Frankreich unterliegen oder deren Nutzung ausschließlich zu professionellen Zwecken erfolgt. So wäre beispielsweise ein Spielzeugauto mit integrierter Elektronik dem Bereich der Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) zuzuordnen. Sie sind betroffen, was ist nun zu tun? Die AHK Frankreich steht Ihnen auch für die neuen Meldeverfahren als kompetenter Partner für EPR-Compliance und -Reporting zur Seite! Gerne übernehmen wir für Sie die administrative Verwaltung: Zentralisieren Sie die Meldeverfahren und beauftragen Sie die AHK Frankreich als Ihren einzigen Ansprechpartner zur Erfüllung Ihrer EPR-Pflichten in Frankreich! Wenn Sie noch detailliertere Informationen zu den neuen Meldeverfahren benötigen, empfehlen wir Ihnen ebenfalls, sich unsere umfangreiche Broschüre zu den frankreichspezifischen Meldeverfahren durchzulesen. Sie können die Broschüre hier kostenlos bestellen. Sollten Sie Spielzeug, Sport- und Freizeitartikel oder Heimwerker- & Gartenartikel in Frankreich verkaufen, sind Sie möglicherweise von einer der drei neuen Meldepflichten betroffen. Sie wissen nicht, ob sie von der neuen Meldepflicht betroffen sind? Dann ist unser Compliance-Check das Richtige für Sie! Buchen Sie unter folgendem Link ein einstündiges Beratungsgespräch mit uns und wir beantworten Ihnen, ob Sie von einer Rücknahmepflicht in Frankreich betroffen sind: EPR Frankreich – Compliance-Check
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