Umwelt & Recycling

Hilfe im Entsorgungsdschungel

01.09.2022

Die AHK Frankreich berät und unterstützt Unternehmen hinsichtlich Umweltcompliance

Internationale Entsorgungs- und Lizensierungsbestimmungen prägen das Umwelt- Compliance Management und stellen Unternehmen branchenübergreifend vor große Herausforderungen. Immer mehr umweltrechtliche Vorgaben müssen beim Produktvertrieb in EU- und Nicht-EU-Länder eingehalten werden. Hier hilft die Abteilung Umwelt der AHK Frankreich mit 30 Jahren Erfahrung, Fachberatung und Dienstleistungen.

Wer Konsumgüter europaweit vertreibt, steht einer Vielzahl an nationalen Gesetzen und Verordnungen gegenüber. Es gibt keine zentrale Melde- und Registrierungsstelle und die Anmeldung muss für jedes Land und für jedes Produkt einzeln durchgeführt werden. Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden sich von Land zu Land und liegen meistens nur in der jeweiligen Landessprache vor. Da kleine und mittlere Unternehmen oft nicht über die personellen Ressourcen und Sprachkompetenzen verfügen, ist das Risiko groß, gegen geltendes Recht zu verstoßen mit gravierenden Rechtsfolgen wie Vertriebsverbote, hohen Geldstrafen und persönliche Haftung der verantwortlichen Personen.

Hier setzt das Angebot der Abteilung Umwelt der AHK Frankreich an: Exportierende Unternehmen finden eine zentrale Anlaufstelle für ihrer Produktverantwortung und den daraus resultierenden Registrierungs- und Rücknahmepflichten in Deutschland, Frankreich und anderen europäischen Ländern. 

Gerade das Jahr 2022 ist durch zahlreiche, gesetzliche Neuerungen sowohl in Deutschland als auch in Frankreich geprägt, was einen erhöhten Informationsbedarf exportierender Unternehmen hervorruft. So kam es in Frankreich Anfang des Jahres zur Einführung neuer Kennzeichnungspflichten mit dem Triman, der Vergabe einer EPR Registrierungsnummer sowie der Schaffung neuer Bereiche der Erweiterten Herstellerverantwortung unter anderem für Spielzeug, Sportartikel sowie Garten- und Heimwerkartikel. In Deutschland haben mit dem Inkrafttreten der Novellierung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) Unternehmen, die „Nicht Systembeteiligungspflichtige Verpackungen“ in Verkehr bringen, ab dem 1. Juli 2022 neue Verpflichtungen. Insbesondere wird die Registrierungspflicht auf der Plattform LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) auf alle Hersteller im Sinne des VerpackG sowie auf die Endvertreiber von Serviceverpackungen ausgeweitet.

Um gesetzeskonform exportieren zu können, müssen sich Unternehmen stets der aktuellen Gesetzeslage anpassen. Die Abteilung Umwelt hat daher ihr Dienstleistungsportfolio um eine neue Dienstleistung erweitert und bietet nun auch individuelle Beratungsgespräche an, in denen die Verpflichtungen exportierenderUnternehmen Schritt für Schritt von einem Experten analysiert werden mit dem Ziel eine praktikable Lösung zu finden. 

Mit bereits 30 Jahren Erfahrung ist die Abteilung Umwelt der AHK Frankreich kompetenter Ansprechpartner zum Thema Umweltcompliance: Gegründet wurde sie mit der Verabschiedung der französischen Verpackungsverordnung im Jahr 1992, ein Meilenstein im Bereich der europäischen Kreislaufwirtschaft. Deutschland verabschiedete ein Jahr später ebenfalls die erste Verpackungsverordnung. 1994 wurde eine europäische Verpackungsrichtlinie erlassen, die sukzessive in den europäischen Staaten umgesetzt wurde. 

Was mit der Lizenzierung von Verpackungen begann, wurde aufgrund der Erweiterung der gesetzlichen Verpflichtungen, u.a. für Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und länderspezifischen Meldeverfahren auf eine europaweite EPR-Compliance Dienstleistung ausgeweitet. Heute unterstützt die AHK Frankreich exportierende Unternehmen in ganz Europa hinsichtlich ihrer Registrierungs- und Rücknahmepflichten und reduziert somit deren Personal- und Organisationsaufwand. Dabei übernimmt die Abteilung Umwelt der AHK Frankreich die administrative Verwaltung der gesetzlichen Verpflichtungen innerhalb Frankreichs, Deutschlands und anderer EU-Länder, vertritt Unternehmen gegenüber den jeweiligen Herstellerzusammenschlüssen und bietet eine rechtskonforme und kostenoptimierte Dienstleistung an. Das Leistungsspektrum reicht von der individuellen Fachberatung, der Analyse und Auswahl geeigneter länderspezifischer Lizenzierungs- und Rücknahmesysteme über das Vertragsmanagement bis zum Reporting.