Frankreich: Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Lebensmittelverpackungen, die für die Gastronomie bestimmt sind

23.01.2024

Vier Jahre nach der Veröffentlichung im französischen Kreislaufwirtschaftsgesetz „Loi AGEC“ wird in Frankreich ab dem 1. Januar 2024 ein neuer Bereich der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Lebensmittelverpackungen, die für die Gastronomie bestimmt sind, eingeführt.

Wer ist von dem neuen EPR-Bereich betroffen?
Unternehmen, die verpackte Lebensmittel, die für die Gastronomie bestimmt sind, in Frankreich auf den Markt bringen, sind von dem neuen EPR-Bereich betroffen. Als Gastronomiebetriebe gelten Personen, die eine gewerbliche Tätigkeit im Bereich der Gastronomie ausüben, sei es vor Ort oder zum Mitnehmen, wobei auch der Getränkeausschank mit einbezogen wird, unabhängig davon, ob es sich um ihre Haupttätigkeit handelt oder nicht, ob sie in geschlossenen Räumen oder im Freien ausgeübt wird.

Welche Produkte sind betroffen?
Die Kriterien ob Verpackungen von Lebensmitteln in den Geltungsbereich der Erweiterten Herstellerverantwortung für die Gastronomie fallen, sind ihr Volumen oder ihr Gewicht sowie ihr bevorzugter Vertriebsweg, d. h. die Verpackungen, die speziell von Gastronomiebetrieben konsumiert oder verwendet werden. So fallen beispielsweise Öle, die in Verpackungen von mehr als 3 Litern verkauft werden, Konserven von mehr als 2 Kilogramm oder Bier in Behältern von mehr als 9 Litern unter die Erweiterte Herstellerverantwortung für die Gastronomie. Allerdings kann ein Hersteller diese Zuordnung für einen Teil dieser Verpackungen anfechten, wenn er nachweisen kann, dass mindestens die Hälfte dieser Verpackungen nicht für die Gastronomie bestimmt ist.
Kleinere Verpackungen können ebenfalls als Verpackungen, die unter die Erweiterte Herstellerverantwortung für die Gastronomie fallen, betrachtet werden, wenn der Hersteller nachweisen kann, dass sie ausschließlich über spezifische Vertriebswege an die Gastronomie abgegeben und nicht der öffentlichen gesonderten Sammlung angeschlossen sind, (sog. "gemischte Lebensmittelverpackungen"). In diesem Fall ist der Hersteller verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit vom Inverkehrbringen bis zum Recyclingprozess zu gewährleisten.
Transportverpackungen und andere Abfälle wie Bioabfall oder gewöhnlicher Industrieabfall fallen nicht in den Geltungsbereich des EPR für die Gastronomie.

Welches Rücknahmesystem wird für diesen Bereich zuständig sein?
Die französischen Rücknahmesysteme für Haushaltsverpackungen CITEO und Adelphe haben eine Tochtergesellschaft, CITEO Pro, gegründet, die sich für die Zulassung als staatlich anerkanntes Rücknahmesystem positioniert hat. 

Welche Kennzeichnungspflichten gibt es?
Lebensmittelverpackungen, die für die Gastronomie bestimmt sind, unterliegen keiner Kennzeichnung mit dem Triman. Sogenannte “gemischte Lebensmittelverpackungen“, die im Gastronomiebereich anfallen und aufgrund ihres Gewichts oder Volumens den Haushaltsverpackungen zugeordnet werden, sind weiterhin mit dem Triman zu kennzeichnen.

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