Einführung einer EPR-Registrierungsnummer (identifiant unique) ab 2022 in Frankreich

29.10.2021

Das französische Kreislaufwirtschaftsgesetz (Loi AGEC) sieht ab 2022 eine Registrierungsnummer, den sogenannten „identifiant unique“ für Unternehmen vor, deren Verpackungen und/oder Produkte einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Frankreich unterliegen.

Für jeden EPR Bereich wird eine unterschiedliche EPR-Registrierungsnummer (identifiant unique) vergeben. Unter diesem Link finden Sie einen Überblick über die bestehenden und vorgesehenen EPR Bereiche in Frankreich.

Diese Registrierungsnummer muss in einem Vertragsdokument und auf der Internetseite ausgewiesen werden. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen. Die Einführung dieser Maßnahme soll für mehr Transparenz sorgen und dazu dienen Unternehmen, die ihren Pflichten im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung bisher noch nicht nachkommen, besser zu identifizieren.

Neben den französischen Vertreibern betrifft diese Regelung vor allem E-Commerce Plattformen. Diese müssen zukünftig sicherstellen, dass Unternehmen, die ihre Plattformen nutzen, ihren Verpflichtungen im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung nachkommen. Für Unternehmen, die ihre Waren über Online-Plattformen vertreiben, bedeutet dies in der Praxis, dass sie ihre Registrierungsnummern an die Plattformen kommunizieren müssen, um somit zu bestätigen, dass die Waren rechtskonform auf den Markt gebracht werden.

Wer ist betroffen?

Jedes Unternehmen, das Verpackungen und/oder Produkte herstellt, importiert oder auf den französischen Markt bringt, die in Frankreich einer Erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen. Je nach Bestimmungen des EPR-Bereichs, kann es sich dabei um ein ausländisches Unternehmen handeln, das seine Produkte an einen französischen Vertreiber liefert, oder um ein französisches Unternehmen, das seine Produkte auf dem französischen Markt vertreibt. Unternehmen, die ihre Produkte mittels Fernabsatz in Frankreich vertreiben sind in jedem Fall betroffen.

Wie wird die EPR-Registrierungsnummer (identifiant unique) vergeben?

Die in Frankreich zugelassenen Herstellerzusammenschlüsse (Rücknahmesystem) werden Anfang nächsten Jahres die EPR-Registrierungsnummern an Ihre Mitglieder weitergeben.

Wenn Sie bereits Mitglied bei einem der zugelassenen Herstellerzusammenschlüsse der entsprechenden EPR Bereiche (Verpackungen, WEEE, Batterien, Möbel, Textilien, Haushaltsabfälle chemischer Produkte, etc.) sind, besteht Ihrerseits kein Handlungsbedarf.

Sollten Sie noch kein Mitglied bei einem der zugelassenen Herstellerzusammenschlüsse sein, und Ihre Verpackungen oder Produkte einer Erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen, erhalten Sie die EPR-Registrierungsnummer indem Sie den entsprechenden Herstellerzusammenschlüssen beitreten.

Inkrafttreten:

Das Gesetz tritt am 2. Januar 2022 in Kraft.

Ausweispflicht:

Ab 2022 müssen betroffenen Unternehmen in der Lage sein, ihre EPR-Registrierungsnummer (identifiant unique) auf Anfrage des Käufers mitzuteilen. Die EPR-Registrierungsnummer muss zudem auf der Webseite sowie in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen angegeben werden. Sollte es keine Allgemeinen Verkaufsbedingungen geben, kann die EPR-Registrierungsnummer (identifiant unique) alternativ auch in einem Vertragsdokument aufgenommen werden, das an den Käufer übermittelt wird.

Unterstützung durch die AHK Frankreich:

Die AHK Frankreich vertritt Unternehmen als neutraler Partner gegenüber den französischen Herstellerzusammenschlüssen und bietet eine praxisnahe Lösung zur Erfüllung ihrer Pflichten aus den nationalen Verordnungen an. Fragen Sie jetzt Ihren Compliance Check an und wir analysieren Ihre Verpflichtungen Schritt für Schritt im Rahmen eines individuellen Beratungsgesprächs.

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