Deutschland: Erweiterung des Pfandsystems auf Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff für Getränke auf Milchbasis ab dem 1. Januar 2024

01.01.2024

Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen, die Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff für Getränke auf Milchbasis oder Milchmischungen mit mindestens 50 % Milch oder Milcherzeugnissen herstellen oder Unternehmen, die diese Produkte vermarkten, von einer Erweiterung des Einwegpfands für ihre Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff betroffen.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass in Deutschland im Jahr 2003 ein Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen eingeführt wurde. Um festzustellen, ob und ab wann ein Produkt unter das Pfandsystem fällt, müssen zwei Faktoren berücksichtigt werden: die Art der Verpackung und die Art des Getränks.
Das Pfand gilt für Einweggetränkeverpackungen für den privaten Endverbraucher, Plastikflaschen und Dosen, mit einem Fassungsvermögen von 0,1 bis 3 Litern.
Die pfandpflichtigen Getränkearten in Deutschland sind in 4 Kategorien unterteilt: Bier (mit oder ohne Alkohol, Biermischungen), Wasser (mit oder ohne CO2, mit oder ohne Geschmack, Mineral-, Quellwasser usw.), alkoholische Mischungen ("Alcopops") und Erfrischungsgetränke (mit oder ohne CO2, z. B. Limonaden, Cola, kohlensäurehaltige Getränke mit bitterem Geschmack, Eistee/-kaffee, Sportsdrinks).

Derzeitige Verpflichtungen:

  • Pflicht zur Teilnahme am DPG-System: Die Vertreiber von pfandpflichtigen Getränkeverpackungen müssen sich an dem Pfandsystem "Deutsches Pfandsystem GmbH" (DPG) beteiligen, 
  • Kennzeichnungspflicht: Auf den betroffenen Getränkeverpackungen muss ein spezielles Logo angebracht werden. Die Verwendung von Aufklebern ist möglich,
  • Pflicht zur Erhebung eines Pfands: 0,25 € Pfand müssen auf den Preis jedes Getränks aufgeschlagen werden. Ein Dienstleister kann mit der Verwaltung des Pfandkontos beauftragt werden,
  • Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister ("ZSVR"): Seit dem 1. Juli 2022 müssen sich Hersteller, deren Verpackungen pfandpflichtig sind, beim der ZSVR auf deren LUCID-Plattform registrieren: https://lucid.verpackungsregister.org/login.

Die Abteilung Umwelt der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer verfügt über eine umfassende Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung. Sie unterstützt Unternehmen als neutraler Partner bei ihren Verpflichtungen in Frankreich und bietet ein vollständiges, europaweites Angebot zum Thema Entsorgung mit Dienstleistungen u.a. im Verpackungs-, Elektro- sowie im Batteriebereich an. Das Leistungsspektrum reicht von der Analyse und Auswahl geeigneter länderspezifischer Lizenzierungs- und Rücknahmesysteme über das Vertragsmanagement bis zum Reporting. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier

Kontakt
Stéphanie Fried
AHK Frankreich
Abteilung Umweltreporting & Compliance |