Batterien

Die Umsetzung der europäischen Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren in Frankreich erfolgte durch die Verordnungen Nr. 2009-1139 vom 22. September 2009, Nr. 2011-828 vom 11. Juli 2011 und Nr. 2012-617 vom 2. Mai 2012. Die durch die Richtlinie 2013/56/EU vom 20. November 2013 eingetretenen Änderungen wurden mit der Verordnung Nr. 2015-849 vom 10. Juli 2015 in französisches Recht umgesetzt.

Entsprechend der französischen Gesetzeslage sind bei Lieferungen an französische Vertreiber vorrangig die Vertreiber von den Pflichten zur Rücknahme und Entsorgung der gebrauchten Geräte sowie der Batterien und Akkumulatoren betroffen. Auf Wunsch Ihrer Lieferanten können ausländische Unternehmen die Rücknahmeverpflichtungen übernehmen.

Bei Direktlieferungen aus dem Ausland an den französischen Endkunden obliegt die Rücknahme- und Entsorgungspflicht dem ausländischen Hersteller. Die Beauftragung eines in Frankreich ansässigen Bevollmächtigten (z. Bsp. AHK Frankreich) ist Pflicht.

Um Unternehmen auch bei ihren Pflichten zur Registrierung, Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Batterien und Akkumulatoren beratend und betreuend zur Seite zu stehen, bietet die Abteilung Umwelt die Dienstleistung „Beratung und Betreuung WEEE - Batterien“ an