Unsere letzte wiederum sehr gut besuchte Sitzung des Rechtsausschusses im traditionell geselligen Rahmen im Restaurant L‘Ile, hatte uns Gelegenheit geboten, in Gegenwart der Mitarbeiterinnen der juristischen Abteilung der Kammer und einiger Mitglieder des Steuerausschusses ausführlich über die Ergebnisse der letzten Wahlen für die deutsch-französischen Beziehungen, die wirtschaftliche Lage in den Unternehmen, die bevorstehenden Veranstaltungen des Rechtsausschusses und eine erneute gemeinsame Veranstaltung mit dem Steuerausschuss zu diskutieren. Ein Protokoll wurde diesmal nicht erstellt.
Nach den Olympischen Spielen, deren durchschlagenden Erfolg so mancher im Vorfeld nicht für möglich gehalten hatte, wollen wir unsere Arbeit im Ausschuss wieder aufnehmen. Zwar sind noch keine konkreten Gesetzesinitiativen des neuen Premierministers bekannt, doch die rechtliche Aktualität im sich verdunkelnden wirtschaftlichen Umfeld bleibt ungebrochen; darauf wollen wir in der kommenden Ausschusssitzung eingehen.
Auch die kommende Sitzung wollen wir wieder hybrid im Präsenzmodus und als Videokonferenz mit Hilfe des Programms Teams abhalten. Wir versprechen uns dadurch nach wie vor einen lebhaften Austausch im Direktkontakt, aber auch weiterhin, eine große Zahl von Interessenten insbesondere im Ausland anzusprechen.
Zur besseren Planung wird um eine Anmeldung zur Sitzung bei der Kammer gebeten. Wer nur online an der Sitzung teilnehmen möchte, wird gebeten, sich mit dem Link aus der Begleitmail anzumelden. Sie werden dann in der Folge eine E-Mail mit dem Link zur Videokonferenz erhalten.
Aus aktuellem Anlass werden wir folgende Themen behandeln:
Frau Rechtsanwältin Nicola KÖMPF (Kanzlei alerion avocats) wird das folgende Thema behandeln:
Aktuelle Themen im Arbeitsrecht
Vorstellung zuletzt häufig auftretender Problemstellungen
Stichpunkte sind hier insbesondere Krankschreibungen wegen burn out und die für die Praktiker wichtige Frage der Urlaubsansprüche während einer Krankschreibung. Commission juridique de la Chambre franco-allemande de Commerce et d’Industrie
Im Anschluss an die folgende Diskussion wird Rechtsanwalt Dr. Alfred FINK (Kanzlei Taylor Wessing) das folgende Thema behandeln:
Haftung der deutschen Muttergesellschaft für die Verpflichtungen ihrer französischen Tochtergesellschaft ?
Bei sich eintrübender Konjunktur stehen manche Unternehmen vor der Frage, ihre Tätigkeit in Frankreich zu reorganisieren, zurückzufahren oder gar einzustellen. In diesem Zusammenhang kommt der Frage, welche Haftung dann auf die ausländische Muttergesellschaft zukommen könnte, größte Bedeutung zu.
Des Weiteren werden wir die künftigen Veranstaltungen besprechen können, die wieder in Paris oder als Webinare stattfinden werden, insbesondere die den Fortbildungszyklus im neuen Jahr und eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Steuerausschuss.
Gedanken werden wir uns schließlich auch zu den turnusmäßig für die Novembersitzung anstehenden Wahlen zum Vorstand machen.
Im Anschluss an die offizielle Sitzung lädt uns die Kanzlei Taylor Wessing zu einem informellen Umtrunk ein, wofür wir jetzt schon herzliche danken.
Abschließend möchte ich Sie bitten, auch schon den nächsten Sitzungstermin wie folgt zu notieren: Montag, 18. November 2024. Das Thema ist noch festzulegen
Personen, die einen Kurzvortrag zu aktuellen Themen vorbereiten möchten, werden schon jetzt gebeten, entsprechende Vorschläge dem Vorstand zukommen zu lassen. Weitere Einzelheiten für die Sitzung vom 30.9.2024 entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Einladung.