Elektro- und Elektronikaltgeräte
Die Umsetzung der europäischen Richtlinie 2002/96/EG und 2002/95/EG in Frankreich erfolgte durch die Verordnung Nr. 2005-829 vom 20. Juli 2005 und den Erlass vom 13. März 2006.
Entsprechend der französischen Gesetzeslage sind bei Lieferungen an französische Vertreiber lediglich die Vertreiber von den Pflichten zur Rücknahme und Entsorgung der gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräte betroffen. Bei Direktlieferungen aus dem Ausland an den französischen Endkunden obliegt die Rücknahme- und Entsorgungspflicht dem ausländischen Hersteller.
Um Unternehmen auch bei ihren Pflichten zur Registrierung, Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten unterstützend zur Seite zu stehen, bietet die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer den Service „Beratung und Betreuung WEEE“ an.
Unsere Dienstleistung „Beratung und Betreuung WEEE“ im Überblick




